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OLG Hamm, 13.03.1978 - 15 W 58/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1978, 434
- DB 1978, 1397
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 19.12.2007 - VIII R 13/05
Schenkweise Abtretung von Darlehensteilforderungen eines beherrschenden …
Entscheidend ist, ob der Minderjährige aus seinem Vermögen, das er vor Abschluss des Vertrages besaß, nichts aufgeben und auch keine neue Belastung auf sich nehmen muss, damit der Vertrag zustande kommt (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts --OLG-- Hamm vom 13. März 1978 15 W 58/78, Der Betrieb --DB-- 1978, 1397, m.w.N.). - BFH, 10.08.1988 - IX R 220/84
Werbungskosten - Darlehn
Der Kläger war deshalb an der Vertretung seiner Kinder bei Annahme der Schenkung nicht durch §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehindert (vgl. die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 16. April 1975 V ZB 15/74, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1975, 1885, und des Oberlandesgerichts - OLG - Hamm vom 13. März 1978 15 W 58/78, Der Betrieb - DB - 1978, 1397 = Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ - 1978, 439). - FG Düsseldorf, 06.02.2001 - 9 K 2833/00
Geringfügigkeitsgrenze; Kindergeld für behindertes volljähriges Kind, das über …
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